- 6084 - 1338. April 28. Avignon. IV kal. Maji, p. a. quarto. P. Benedikt XII. schreibt dem Bresl. Bisch. (Nanker), daß Hzg Konrad (I.) v. Glogau zur Sicherung seines vordem von den Feinden verwüsteten Landes unter Vermittlung des K. Wladyslaw (Lokietek) v. Polen († 1333 Anfang März) [Vgl. J. Caro, Gesch. Polens II, 172 Anm. 1] eine Ehe mit Euphemia, T. des Hzgs Wladyslaw v. Kosel (Grotefend, Stammtaf. V, 25) eingegangen war, u. obgleich er mit ihr, wie mit allen andern Töchtern der benachbarten (polnischen) Hzge u. Fürsten, i. vierten Grade verwandt war, doch in Hoffnung auf die Erlangung eines päpstl. Dispenses die Ehe mit ihr vollzogen u. Nachkommenschaft erzielt habe. Jetzt seien sie zur Lösung von der Exkommunikation bei dem apostol. Stuhl, u. zwar Hzg Konrad durch den päpstl. Poenitentiar Bisch. Gaucelin v. Alba, eingekommen, u. er (d. P.) wolle zur Verhütung des Skandals u. zum Seelenheil der beiden Nachsicht üben. Er beauftragt daher den Bisch., wenn es diesem nützlich scheine, nach eigener Gewissenspflicht den Dispens zu erteilen, nachdem Konrad u. Euphemia auf eine v. Bisch. festgesetzte Zeit getrennt gewesen sind, Euph., weil sie bewußt diese verbotene Khe eingegangen ist, von der Exkommunikation kraft päpstl. Vollmacht unter Beobachtung der Kirchengebräuche zu lösen, beiden eidlich aufzuerlegen, ähnliches nicht wieder zu begehen oder zu bogünstigen u. der Euph. eine heilsame Buße aufzuerlegen; dann soll der Bisch., falls kein Hindernis mehr vorliegt, beiden Dispens erteilen, die Ehe von neuem einzugehen u. in ihr zu verharren, sowie die bereits erzielte Nachkommenschaft u. die zukünftige für rechtmäßig erklären. A. d. Vatik. Reg. abgedr. b. Theiner, Mon. hist. Poloniae I, 409/410. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt. |